Ehe- & Lebensgemeinschaften
Mag. Bertram Hofer & Mag. Gerald Pail sind Ihre Partner für Eherecht in Judenburg.
Bei Lebensgemeinschaften sowie bei der Eheschließung ist es empfehlenswert, die Verhältnisse rechtzeitig zu regeln und dementsprechende Verträge abzuschließen. Wir sind dafür Ihre erfahrenen Ansprechpartner und auch im Falle einer Ehescheidung für Sie da. Als Experten beraten wir Sie und erstellen alle nötigen Schriftstücke, insbesondere Scheidungsvereinbarungen.
Eine unserer Spezialisierungen: der Ehevertrag
Der Ehevertrag ist für viele ein heikles Thema. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig damit auseinandersetzen, denn ein Ehevertrag ist eine ideale Basis für eine funktionierende und sorglose Beziehung. Im Falle einer Ehescheidung haben Sie schnell Klarheit und können einen langwierigen Streit vermeiden. Als Notare achten wir dabei immer darauf, dass die Interessen beider Parteien gleichermaßen berücksichtigt werden.
Partnerschaftsvertrag
Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, sind rechtliche Regelungen bei Lebensgemeinschaften zweckmäßig. Gerne schließen wir daher auch Verträge betreffend Ihrer Lebensgemeinschaft ab.
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Was kann ein Partnerschaftsvertrag regeln?
Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen - zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung, im Trennungsfall. Durch einen Partnerschaftsvertrag kann der rechtliche Rahmen für das Zusammenleben eines Paares während der Lebensgemeinschaft geregelt werden. Beispielsweise zur Dokumentation der Eigentumsverhältnisse, zur Teilung der Lebenshaltungskosten, bei der Mitarbeit im Betrieb des Partners,...
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Was gilt es bei einer Adoption zu regeln?
Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Zur Gültigkeit einer Adoption ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich. Der Notar kann alle dafür notwendigen Schritte erledigen - vom Abfassen des Adoptionsvertrages bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.
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Und wenn es doch zur Scheidung kommt?
Wenn Ehen zerbrechen, gibt es meist mehr zu regeln als bei der Heirat. Je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer ist eine Scheidung. Eine notarielle Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist eine kostengünstige Lösung - und wird vom Scheidungsgericht anerkannt. Unterhalt, Sorgerecht und andere Scheidungsfolgen können ebenso vertraglich geregelt werden. Der Notar kann als objektiver Berater beide Ehepartner beraten, hilft eine Einigung zu erzielen und fasst diese in einem Vergleich zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.
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Was versteht man unter einem Ehevertrag?
Unter Eheverträgen werden landläufig Vermögensregelungen für die Dauer der Ehe (Ehegüterverträge) oder für den Fall der Scheidung der Ehe (Vorwegvereinbarung) verstanden. Bei einer Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welches Vermögen erst während der Ehe erstanden oder angespart wurde. Um einen Streit wegen der Aufteilung der ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.