Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
Mag. Bertram Hofer & Mag. Gerald Pail sind Ihre Spezialisten in Judenburg für das Unternehmensrecht.
Sowohl bei der Gründung als auch bei der Führung, aber auch bei der Liquidation eines Unternehmens gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften und Regelungen, die Sie beachten müssen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how beraten wir Sie individuell und erstellen alle nötigen Verträge für Sie.
Unser Spezialgebiet: das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Als objektive Berater stehen wir bereits vor der Gründung Ihres Unternehmens beratend an Ihrer Seite und helfen Ihnen dabei, herauszufinden, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Wir finden für Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen eine erhöhte Rechtssicherheit bieten. Zu unseren Leistungen gehören Beratungen und Verträge rund um die Unternehmens- und Gesellschaftsgründung, Umgründungen (z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse), die Gewerbeberechtigung, Betriebsübertragung sowie sonstige Firmenbuchsachen.
Lassen Sie sich beraten!
Das Gesellschaftsrecht ist ein komplexer Themenbereich, der ständigen Änderungen unterliegt. Die Notare Mag. Hofer & Notar Mag. Pail behalten den Überblick, beraten Sie umfassend und sind immer am aktuellen Stand. Mit langjähriger Erfahrung im Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht sind unsere Notare Ihre Ansprechpartner in Judenburg.
GmbH Gründung Checkliste
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Wie soll mein Unternehmen heißen?
Die Firma ist der Name der Gesellschaft. Die Firma muss den Unternehmensgegenstand nicht beschreiben und auch nicht zwingend den Namen eines Gesellschafters enthalten. Fantasiefirmen sowie die Verwendung von Geschäftsbezeichnungen sind zulässig. Bei der Wahl des Firmenwortlautes ist jedoch zu beachten, dass die Firma zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist, Unterscheidungskraft besitzt, und nicht geeignet ist, über geschäftliche Verhältnisse, die für den angesprochenen Verkehrskreis wesentlich sind, irrezuführen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die gewünschte Firma nicht in bereits bestehende fremde Rechte am Namen (insb. Marken) eingreift. Ihr Notar überprüft die gewünschte Firma durch eine Recherche im Firmenbuch und in den Markenregistern sowie durch Nachfrage beim Firmenbuch.
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Wo wird meine Geschäftsanschrift sein?
Als Geschäftsanschrift ist eine vollständige Zustelladresse anzugeben, ein Postfach reicht nicht. Als Sitz der Gesellschaft ist die jeweilige politische Gemeinde anzugeben.
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Wer sind die Gesellschafter?
Wird die GmbH von natürlichen Personen gegründet, sind von allen Gesellschaftern Vorname und Zuname, das Geburtsdatum sowie die Adresse anzugeben. Wird die GmbH von einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person gegründet, so ist der Firmenwortlaut, die Geschäftsadresse, das jeweilige Gesellschaftsregister und die Registernummer anzugeben.
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Was macht meine Gesellschaft?
In den Gesellschaftsvertrag ist eine kurze Beschreibung des Unternehmensgegenstandes aufzunehmen. Auch im Firmenbuch ist einzutragen, in welchem Geschäftszweig die Gesellschaft tätig sein wird. Ihr Notar hilft Ihnen bei der Formulierung und klärt Sie über die Vor- und Nachteile eines engen bzw. eines weit formulierten Unternehmensgegenstandes auf.
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Das Stammkapital
Das GmbH Gesetz sieht ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro vor, wobei bei der Gründung grundsätzlich mindestens die Hälfte, also ein Betrag von 17.500 Euro bar einzuzahlen ist. Lassen Sie sich von Ihrem Notar jedoch auch über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Gründungsprivilegierung beraten: Es können gründungsprivilegierte Stammeinlagen festgesetzt werden, die zumindest 10.000 Euro betragen müssen, und auf die zumindest 5.000 Euro bar einbezahlt werden müssen. Sacheinlagen sind bei Inanspruchnahme einer solchen Gründungsprivilegierung nicht möglich. Beendet wird die Gründungsprivilegierung spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Nach Ende der Gründungsprivilegierung ist das Mindeststammkapital mindestens zur Hälfte (somit 17.500 Euro) bar einzuzahlen.
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Mein Geschäftsjahr
Bei der Gründung kann der Stichtag für den Jahresabschluss frei gewählt werden. Vorwiegend wird als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt. Bei späterer Umstellung des Kalenderjahres auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr bedarf dies einer Genehmigung des zuständigen Finanzamtes.
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Wer vertritt die Gesellschaft?
Eine GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, der im Firmenbuch einzutragen ist. Anzugeben ist der Name, das Geburtsdatum, die Adresse und – wenn mehr als ein Geschäftsführer bestellt wird – auch die Vertretungsbefugnis des jeweiligen Geschäftsführers.
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Vorkaufs- und Aufgriffsrechte
Ihr Notar berät Sie auch über Möglichkeiten der Absicherung der Gesellschafter untereinander, wie zum Beispiel über Vorkaufsrechte und Aufgriffsrechte für den Fall der Insolvenz oder des Todes eines Gesellschafters.